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Als ihr Anwalt berate ich Sie vertrauensvoll bei allen rechtlichen Fragen und vertrete Sie in Prozessen vor den Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichten einschließlich den Gerichten der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.

Ich berate vorwiegend kleinere bis mittelständische Unternehmen, aber auch Privatpersonen auf allen Rechtsgebieten. Dabei suche ich für meine Mandanten die optimalen, also vernünftige und wirtschaftliche Lösungen.

Ich besitze die fachliche Kompetenz, mit überzeugenden und rechtlich fundierten Argumenten die Interessen meiner Mandanten durchzusetzen. Dies gilt sowohl außergerichtlich in Verhandlungen mit Behörden, Partnern und Gegnern meiner Mandanten als auch im Prozeß vor allen Gerichtsbarkeiten.

Aufgrund meiner im Beruf erworbenen Fachkenntnisse strebe ich mittelfristig eine Spezialisierung auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts an. Da eine umfassende Beratung die Fähigkeit voraussetzt, auch rechtsübergreifende Problemstellungen bearbeiten zu können, kann eine Spezialisierung nur neben aber nicht anstatt der Tätigkeit als Allgemeinanwalt erfolgreich sein.

Eine gerichtliche Vertretung ist bei allen Amts- und Landgerichten sowie in allen Instanzen der anderen Gerichtsbarkeiten möglich.